Information zum Schulbeginn

Unterricht in der ersten Schulwoche

Am Montag, 12. September, ist Unterricht von 09:45 Uhr bis 11:25 Uhr.
Von Dienstag, 13. September bis Donnerstag, 15. September ist jeweils von 7:50 Uhr bis 11:25 Uhr Unterricht.
Am Freitag, 16. September findet von 7:50 Uhr bis 12:30 Uhr Unterricht statt.

Am Montag, 12. September und am Dienstag, 13. September starten um 07:50 Uhr die schriftlichen Wiederholungsprüfungen (in Schularbeitsfächern).

Wiederholungsprüfungen

Die mündlichen Wiederholungsprüfungen (in allen Gegenständen) finden dann im Anschluss an den Unterricht jeweils ab 11:40 Uhr statt.

 

 

Covid-19-Maßnahmen 2022/23

Grundsätzlich verfolgt das Bildungsministerium das Ziel, einen möglichst durchgängigen Schulbetrieb zu ermöglichen und dabei höchstmögliche Normalität zu bieten.

Schulbeginn

Es trägt zu einem sicheren Schulstart bei, wenn unsere Schülerinnen und Schüler noch vor Schulbeginn entweder einen PCR-Test oder einen Antigentest machen. Zusätzlich gibt es an den ersten drei Schultagen die Möglichkeit zur freiwilligen Antigen-Testung in der Schule.

Für die 2. Schulwoche werden allen Schülern/-innen, die das möchten, Antigen-Tests nach Hause mitgegeben.

Wie geht’s weiter?

Im Idealfall („Szenario 1-2“) gibt es im Schulbereich grundsätzlich weder Masken- noch Testverpflichtung.

Wenn in einzelnen Klassen vermehrt Infektionen auftreten, so kann, wie schon im Vorjahr, von der Schulleitung Masken- oder auch Antigentest-Pflicht für einen begrenzten Zeitraum und Wirkungsbereich verordnet werden. Diese Verordnung wird den jeweils Betroffenen durch Aushang, persönlich bzw. per E-Mail mitgeteilt.

Nur in Ausnahmefällen wird es (sofern die Bildungsdirektion zustimmt) zu ortsungebundenem Unterricht kommen.

Sollte sich die Infektionslage ungünstig oder sehr ungünstig entwickeln („Szenario 3-4“), werden weitere Maßnahmen durch das Bundesministerium verordnet (z.B. PCR-Testungen).

Was tun im Infektionsfall?

Um das Infektionsgeschehen am Schulstandort für das Setzen von zielgerichteten Maßnahmen richtig einschätzen zu können, bedürfen wir Ihrer Mitwirkung: Bitte teilen Sie dem Sekretariat unter der Mailadresse office@balinzauhof.at möglichst unmittelbar mit, wenn Ihr Kind mit Covid-19 infiziert ist.

Die Regelungen der 5- bis 10-tägigen „Verkehrsbeschränkung“ gelten auch für den Schulbereich: Covid-19-infizierte Personen ohne Symptome dürfen mit FFP-2-Maske am Unterricht teilnehmen. Die FFP-2-Maske muss dicht schließen über Mund und Nase durchgängig getragen werden und darf nur in dem dafür vorgesehenen Raum (Raum 010) abgenommen werden. Das heißt, zum Trinken oder Essen bzw. für eine Maskenpause muss die Klasse verlassen und Raum 010 aufgesucht werden.

Wir vertrauen darauf, dass alle uns bestmöglich dabei unterstützen, im Sinne des Schutzes unserer Mitmenschen verantwortungsvoll mit dieser Regelung umzugehen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner